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Falsche Auskunft zu steuerlichen Aspekten der Abfindungszahlung

FALSCHE AUSKUNFT ZU STEUERLICHEN ASPEKTEN DER ABFINDUNGSZAHLUNG

LAG Baden-Württemberg, Urteil vom 5. November 2020 – 17 Sa 12/20

Der Arbeitgeber ist rechtlich nicht verpflichtet, den Arbeitnehmer beim Abschluss eines Aufhebungsvertrages zu der steuerlichen Behandlung einer vereinbarten Abfindung zu beraten. Häufig fragen die Arbeitnehmer dennoch und Arbeitgeber lassen sich dann zu Auskünften hinreißen.

Dass dies zumindest theoretisch gefährlich sein kann, ergibt sich aus einem Urteil des LAG Baden-Württemberg, das entschieden hat, dass ein Arbeitgeber auch dann schadensersatzpflichtig sein kann, wenn er eine falsche Auskunft zur steuerlichen Behandlung einer Abfindungszahlung gibt, obwohl er dazu nicht verpflichtet gewesen wäre. Wenn er dennoch eine Auskunft gibt, muss diese auf jeden Fall zutreffend sein.

Also besser gar keine Auskunft erteilen, auch wenn der Arbeitnehmer danach fragt!

In dem entschiedenen Fall hatte der Arbeitgeber aber Glück. Der Arbeitnehmer hat es nicht geschafft, einen Steuerschaden schlüssig darzulegen.