Mandatsbedingungen

Die Konditionen

Allgemeine Mandatsbedingungen

 

1. UMFANG, EINBEZIEHUNG

1.1 Diese Allgemeinen Mandatsbedingungen (im weiteren AMB) gelten für alle Verträge, deren Gegenstand die Erteilung von Rat und/oder Auskünften einschließlich Geschäftsbesorgungen und Prozessführung durch die ljh Lindlbauer Rechtsanwälte PartmbB (im weiteren Kanzlei) an/für den Mandanten ist.

1.2 Der Geltungsbereich erstreckt sich auch auf alle künftigen Rechtsbeziehungen der Kanzlei
mit dem Mandanten.

1.3 Geschäftsbedingungen der Mandanten finden nur Anwendung, wenn dies ausdrücklich schriftlich zwischen den Parteien vereinbart wurde.

2. VERTRAGSGEGENSTAND

2.1 Gegenstand des Auftrags ist stets die vereinbarte Tätigkeit, nicht die Erzielung eines bestimmten wirtschaftlichen und/oder rechtlichen Erfolges. Der Auftrag wird der Kanzlei erteilt, soweit nicht durch gesonderte schriftliche Abrede etwas anderes vereinbart wird oder dies gesetzlich vorgeschrieben ist (z.B. Strafsachen). Das Honorar steht stets ausschließlich der Kanzlei zu. Die Zuordnung der jeweiligen Sachbearbeitung erfolgt durch die Kanzlei entsprechend der nach Sachgebieten ausgerichteten, kanzleiinternen Geschäftsverteilung. Etwaige Zuständigkeitsangaben der Kanzlei haben stets rein informatorischen Charakter und sind unverbindlich.

2.2 Fernmündliche Auskünfte, Rat und Erklärungen der Kanzlei sind nur bei schriftlicher Bestätigung verbindlich.

2.3 Die Kanzlei führt alle Aufträge mit größter Sorgfalt unter Beachtung der für sie geltenden Berufsordnungen und Standesrichtlinien und stets auf die individuelle Situation und die Bedürfnisse des Mandanten bezogen durch.

3. GEBÜHREN

3.1 Die Vergütung der Kanzlei richtet sich nach den für sie geltenden Gebührenordnungen (RVG) in der jeweils gültigen Fassung, sofern nicht im Einzelfall schriftlich eine abweichende Vereinbarung (Beratungsvertrag oder Vergütungsvereinbarung) getroffen wird. Sofern nicht anders vereinbart, hat die Kanzlei neben der Honorarforderung Anspruch auf Ersatz der Auslagen und der gesetzlichen Mehrwertsteuer. Einzelheiten der Zahlungsweise ergeben sich aus den Gebührenordnungen oder der individuell abgeschlossenen Vereinbarung.

3.2 Der Mandant hat die Kosten für Abschriften und Ablichtungen, deren Anfertigung sachdienlich war, nach Nr. 7000 VV RVG auch dann zu erstatten, wenn es sich nicht um zusätzliche Abschriften und Ablichtungen im Sinne des Gesetzes handelt.

3.3 Es wird darauf hingewiesen, dass die Abrechnung auf Basis des Gegenstandswertes erfolgt, soweit nichts anderes schriftlich vereinbart ist.

3.4 Alle Honorarforderungen werden mit Rechnungsstellung fällig und sind sofort ohne Abzüge zahlbar.

3.5 Mehrere Mandanten (natürliche und/oder juristische Personen) haften gesamtschuldnerisch auf Zahlung der gesetzlichen oder vereinbarten Vergütung der Kanzlei.

3.6 Die Kanzlei ist berechtigt, monatlich oder quartalsweise abzurechnen.

4. KORRESPONDENZ, SCHWEIGEPFLICHT, DATENSCHUTZ

4.1 Soweit der Mandant einen Faxanschluss mitteilt, ist die Kanzlei berechtigt, auch mandatsbezogene Informationen auch per Fax ohne Einschränkung zu übermitteln, soweit der Mandant dem nicht ausdrücklich widerspricht.

4.2 Die Kanzlei ist auch berechtigt, die Kommunikation mit dem Mandanten und/oder Dritten per Email zu führen. Es wird darauf hingewiesen, dass bei Kommunikation per Email oder über vergleichbare Kommunikationsmittel die Vertraulichkeit des Korrespondenzinhalts nicht in einer der Korrespondenz per Post vergleichbaren Weise gewährleistet werden kann. Es kann bei Datenübertragung per Email über das Internet zu Datenverlusten kommen, es können unbemerkt Computerviren übertragen werden können und/oder oder es können ggf. andere Internetteilnehmer von dem Inhalt der E-Mails Kenntnis nehmen. Sollte der Mandant daher z.B. aus Sicherheitserwägungen, keine Kommunikation per Email wünschen, ist dies der Kanzlei entsprechend in Textform (Schriftlich, Email, Telefax) mitzuteilen.

4.3 Die Kanzlei und deren Mitarbeiter sind zeitlich unbegrenzt verpflichtet, über alle Informationen des Mandanten, die ihr im Zusammenhang mit dem Auftrag bekannt werden, Stillschweigen zu wahren. Der Mandant erklärt sich einverstanden, dass die Kanzlei zur Durchführung des Auftrags berufsrechtlich zur Verschwiegenheit verpflichteten Dritten (z.B. Wirtschaftsprüfern, Steuerberatern, ausländischen Rechtsanwälten) Informationen des Mandanten mitteilt, soweit die Kanzlei dies zur Durchführung des Auftrags für notwendig erachtet. Darüber hinaus darf die Weitergabe an sonstige, nicht mit der Durchführung des Auftrags beschäftigte Dritte nur mit Einwilligung des Mandanten erfolgen.

4.4 Die Kanzlei ist befugt, im Rahmen der Zweckbestimmung des Auftrags die ihr anvertrauten personenbezogenen Daten des Mandanten unter Beachtung der Datenschutzbestimmungen zu erheben, zu speichern und zu verarbeiten. Die Kanzlei ist, soweit die Art des erteilten Auftrags dies gesetzlich erfordert, befugt, den Namen, das Geburtsdatum, den Geburtsort, die Anschrift sowie Art, Nummer und ausstellende Behörde des Personalausweises oder des Reisepasses des Mandanten festzustellen, schriftlich festzuhalten und die Aufzeichnungen hierüber sechs Jahre lang aufzubewahren.

5. HAFTUNG

5.1 Der Mandant wird der Kanzlei vor und während der Bearbeitung einer jeden Angelegenheit unverzüglich alle ihm bekannten Umstände mitteilen, welche für die Höhe eines etwaigen Schadens maßgeblich sein könnten.

5.2 Die Haftung der Kanzlei für einfache Fahrlässigkeit wird auf einen Betrag in Höhe von EUR 5 Mio beschränkt, über die ein entsprechender Versicherungsschutz besteht. Soweit der Mandant einen höheren Versicherungsschutz wünscht, wird er die Kanzlei in Textform hiervon in Kenntnis setzen und die Parteien werden sich sodann über den Abschluss einer gesonderten Haftpflichtversicherung über einen 5 Mio übersteigenden Betrag verständigen.

5.3 Die Kanzlei berät nicht über Rechtsfragen einer ausländischen Rechtsordnung. Höchstvorsorglich wird die Haftung für Rechtsfragen in Angelegenheiten ausländischen Rechts oder den Rat Dritter ausgeschlossen.

5.4 Soweit von der Kanzlei Dritte herangezogen werden, haftet die Kanzlei nur für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit bei der Auswahl des Dritten.

6. KÜNDIGUNG DES MANDATSVERHÄLTNISSES

6.1 Das Vertragsverhältnis kann von dem Mandanten jederzeit durch schriftliche Mitteilung mit Wirkung zum Zeitpunkt des Zugangs der Mitteilung gekündigt werden.

6.2 Das Kündigungsrecht steht auch der Kanzlei zu, wobei eine Beendigung des Mandats nicht zur Unzeit erfolgen darf, es sei denn, das für die Bearbeitung des übertragenen Mandats notwendige Vertrauensverhältnis ist nachhaltig gestört. Die Pflicht der Kanzlei zur Aufbewahrung aller Unterlagen, die der Mandant oder ein Dritter den Rechtsanwälten aus Anlass der Auftragsdurchführung überlassen hat, endet 5 Jahre nach Beendigung des Auftrags. Werden Unterlagen verschickt, kann dies an die zuletzt mitgeteilte Adresse geschehen. Das Versendungsrisiko trägt der Mandant, es sei denn er hat der Versendung widersprochen und sich verbindlich zu einer unverzüglichen Abholung verpflichtet.

7. SICHERUNGSABTRETUNG

7.1 Der Mandant tritt alle ihm aus dem Mandatsverhältnis entstehenden Erstattungs- und sonstige dem Mandanten zustehende Zahlungsansprüche gegen den Gegner oder die Staatskasse an die Kanzlei in Höhe der Honorarforderung sicherungshalber ab. Die Kanzlei wird den Erstattungs- oder Zahlungsanspruch nicht einziehen, so lange der Mandant seinen Zahlungsverpflichtungen nachkommt, insbesondere nicht die Zahlung verweigert oder in Zahlungsverzug gerät, oder Antrag auf Eröffnung eines Insolvenzverfahrens über sein Vermögen gestellt ist.

7.2 Die Kanzlei ist befugt, eingehende Erstattungsbeträge und sonstige dem Mandanten zustehende Zahlbeträge, die bei ihnen eingehen, mit offenen Honorarbeträgen oder noch abzurechnenden Leistungen zu verrechnen.

8. SONSTIGES

8.1 Eine Aufrechnung gegen Forderungen der Kanzlei ist nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten oder entscheidungsreifen Forderungen zulässig. Rechte aus dem Vertragsverhältnis mit der Kanzlei dürfen durch den Mandanten nur nach vorheriger schriftlicher Zustimmung abgetreten werden.

8.2 Für alle vertraglichen Beziehungen zwischen den Parteien gilt ausschließlich deutsches Recht unter Ausschluss der Verweisungsnormen des IPR.

8.3 Ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus dem Mandatsverhältnis ist München.

8.4 Änderungen und Ergänzungen dieser Bedingungen ebenso wie eine Abänderung dieser Regelung. bedürfen der gesetzlichen Schriftform und müssen als solche ausdrücklich gekennzeichnet sein.

8.5 Eine teilweise Unwirksamkeit der AMB berührt deren Wirksamkeit im Übrigen nicht.