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Der Finanzausschuss des Bundestages hat das neue Geldwäschegesetz beschlossen
Der Finanzausschuss des Bundestages hat am 17.05.2017 dem durch die Bundesregierung eingebrachten Entwurf zur Umsetzung der 4. EU-Geldwäscherichtlinie zugestimmt und damit den Weg für das neue Geldwäschegeldgesetz frei gemacht.
Weitere Informationen zum Inhalt des neuen Geldwäschegesetzes erhalten Sie auch hier:
Geldwäscheprävention - Regierungsentwurf zur Umsetzung der 4. EU-Geldwäscherichtlinie
Gerade aufgrund der Verschärfungen der Sanktionen und Bußgelder sollte frühzeitig mit der Umsetzung der neuen Regelungen in die bestehenden Compliance und AML-Systeme begonnen werden, da die derzeit vorgesehene Umsetzungsfrist lediglich 12 Monate beträgt.