Der Koalitionsvertrag vom 7. Februar 2018 der (potentiell) neuen Großen Koalition schafft im Arbeitsrecht neue relevante Betriebsgrößen.
Auch wenn derzeit noch keineswegs gesichert ist, dass die neue GroKo 2018 auch wirklich kommt, so lohnt es sich dennoch, einen Blick auf den bereits vereinbarten Koalitionsvertrag im...