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Sanierungsgewinn: Bundesrat beschließt neuen §3a EstG und ebnet damit den Weg zur Steuerfreiheit von Sanierungsgewinnen

Der Bundesrat hat dem Gesetz gegen schädliche Steuerpraktiken im Zusammenhang mit Rechteüberlassungen zugestimmt und damit auch eine Regelung zur künftigen Behandlung von Sanierungsgewinnen geschaffen (§ 3a EstG).

Mit dem neu geschaffenen § 3a EstG könnte die seit dem Urteil des BFH geschaffene Unsicherheit im Hinblick auf die steuerliche Behandlung von Sanierungsgewinnen beseitigt werden. Nähere Informationen hierzu finden Sie auch hier: Sanierungsgewinn: BMF-Schreiben zum Sanierungserlass

Da es sich bei dieser Neuregelung in § 3a EstG jedoch wohl um eine Beihilfe handelt, steht für die Anwendung der Neufassung die Notifizierung durch die EU-Kommission noch aus. Bis diese erfolgt ist, dürfte weiterhin das BMF-Schreiben zum Sanierungserlass in den entsprechenden Fällen zu berücksichtigen sein.