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Feststellungsklage in Widerrufsfällen kann unzulässig sein

BGH, Urteil vom 21.02.2017, Az.: XI ZR 467/15

Der BGH hat entschieden, dass die Zulässigkeit der Feststellungsklage in Widerrufsfällen am Vorrang der Leistungsklage scheitern kann. Das Begehren, die Umwandlung eines Verbraucherdarlehensvertrages in ein Rückgewährschuldverhältnis feststellen zu lassen, deckt sich in Fällen in denen kein verbundener Vertrag zugrunde liegt, wirtschaftlich mit dem Interesse an der Rückgewähr der auf den Verbraucherdarlehensvertrag erbrachten Zins- und Tilgungsleistungen, die im Wege einer bezifferten Leistungsklage geltend gemacht werden können.